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05227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 05210 bis 05212

Punkte3
Wert0,32
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 05210 bis 05212,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [05227] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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