Punkte | 2231 |
Wert | 234,92 € |
Berichtspflicht | Ja |
Kalkulationszeit | 40 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Photodynamische Therapie(n) mit Verteporfin gemäß den Beschlüssen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bzw. des Gemeinsamen Bundesausschusses einschließlich Sachkosten mit Ausnahme von Verteporfin |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [06332] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V voraus. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Nachfolgende fluoreszenzangiographische Untersuchung(en) bei akuter Visusverschlechterung,Tonometrie, |