Punkte | 100 |
Wert | 10,53 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 8 Minuten |
Prüfzeit | 10 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe am linken Auge nach den Gebührenordnungspositionen [31372], [31373], [36372] oder [36373] |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [06335] ist im Zeitraum von 6 Wochen nach intravitrealer Medikamenteneingabe in das linke Auge nicht berechnungsfähig. Das Datum der letzten intravitrealen Medikamenteneingabe in das linke Auge ist anzugeben.Die Gebührenordnungsposition [06335] ist im Zeitraum von 28 Tagen einmal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [06335] ist höchstens 6-mal innerhalb von 12 Monaten nach der letzten intravitrealen Medikamenteneingabe in das linke Auge berechnungsfähig.Sofern bei der Erbringung der Gebührenordnungsposition [06335] bei einem Patienten mehrere Ärzte ggf. praxisübergreifend beteiligt sind, hat der eine Gebührenordnungsposition abrechnende Arzt sicherzustellen, dass die Untersuchung frühestens 6 Wochen nach intravitrealer Medikamenteneingabe in das linke Auge, höchstens einmal innerhalb von 28 Tagen und höchstens 6-mal innerhalb von 12 Monaten nach der letzten intravitrealen Medikamenteneingabe in das linke Auge erfolgt. |
Fakultativ | Koordination ärztlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung der intravitreal behandelten Erkrankung(en) |