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06335

Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Eingriff gemäß 31372, 31373, 36372 oder 36373 am linken Auge

Punkte100
Wert10,53
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit8 Minuten
Prüfzeit10 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungZusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe am linken Auge nach den Gebührenordnungspositionen [31372], [31373], [36372] oder [36373]
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [06335] ist im Zeitraum von 6 Wochen nach intravitrealer Medikamenteneingabe in das linke Auge nicht berechnungsfähig. Das Datum der letzten intravitrealen Medikamenteneingabe in das linke Auge ist anzugeben.Die Gebührenordnungsposition [06335] ist im Zeitraum von 28 Tagen einmal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [06335] ist höchstens 6-mal innerhalb von 12 Monaten nach der letzten intravitrealen Medikamenteneingabe in das linke Auge berechnungsfähig.Sofern bei der Erbringung der Gebührenordnungsposition [06335] bei einem Patienten mehrere Ärzte ggf. praxisübergreifend beteiligt sind, hat der eine Gebührenordnungsposition abrechnende Arzt sicherzustellen, dass die Untersuchung frühestens 6 Wochen nach intravitrealer Medikamenteneingabe in das linke Auge, höchstens einmal innerhalb von 28 Tagen und höchstens 6-mal innerhalb von 12 Monaten nach der letzten intravitrealen Medikamenteneingabe in das linke Auge erfolgt.
FakultativKoordination ärztlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung der intravitreal behandelten Erkrankung(en)
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