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11234

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 11233

Punkte553
Wert58,23
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit32 Minuten
Prüfzeit32 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungZuschlag zu der Gebührenordnungsposition [11233]
AnmerkungDie Gebührenordnungspositionen [11233] und [11234] sind nur in demselben Quartal berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungje weitere vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu dreimal im Krankheitsfall
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativBeratung des Patienten und/oder des/der Personensorgeberechtigten,
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