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11236

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 11233 für Fehlbildungssyndrome bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Punkte863
Wert90,87
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit46 Minuten
Prüfzeit46 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungZuschlag zu der Gebührenordnungsposition [11233 ] für eine wissenschaftlich begründete humangenetische Beurteilung in Bezug auf manifeste unklare, schwer abgrenzbare genetisch bedingte Fehlbildungssyndrome und/oder manifeste unklare Entwicklungsstörungen bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [11236] ist nur berechnungsfähig, sofern es sich bei dem Patienten um den Indexpatienten der Familie handelt und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:Es liegt eine isolierte Intelligenzminderung, die mindestens einem IQ kleiner 70 entspricht, - dokumentiert im Rahmen einer neuropädiatrischen und/oder entwicklungsneurologischen Vordiagnostik klinisch und/oder mit standardisierten Testverfahren - vor.Postnatal bestehen lebensbeeinträchtigende Fehlbildungen und/oder Anomalien in zwei oder mehr Organsystemen.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [11236] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Bis zum 1. Januar 2018 ist die Gebührenordnungsposition [11236] auch ohne Genehmigung berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [11233] und [11236] sind nur in demselben Quartal berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungje weitere vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu neunmal im Krankheitsfall
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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