| Punkte | 14 |
| Wert | 1,47 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
| Beschreibung | Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizin und ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin bei Probeneinsendungen, |
| Anmerkung | Die Grundpauschale nach der Nr. [12220] wird ab dem 6001. bis zum 12000. Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] mit 4 Punkten je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] bewertet.Die Grundpauschale nach der Nr. [12220] wird ab dem 12001. und jedem weiteren Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] mit 1 Punkt je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] bewertet.Bei Berufsausübungsgemeinschaften ist die fallzahlbezogene Abstaffelung der Grundpauschale nach der Nr. [12220] je beteiligten Vertragsarzt anzuwenden.Bei Berufsausübungsgemeinschaften zwischen den in den Nrn. [12220] und [12225] genannten Arztgruppen ist für die Höhe der Leistungsbewertung und Abstaffelung die Regelung nach der Nr. [12220] anzuwenden. |
| Abr. Bestimmung | je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en) des Kapitels 32 |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |