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12220

Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin u.a.

Punkte14
Wert1,47
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungGrundpauschale für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizin und ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin bei Probeneinsendungen,
AnmerkungDie Grundpauschale nach der Nr. [12220] wird ab dem 6001. bis zum 12000. Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] mit 4 Punkten je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] bewertet.Die Grundpauschale nach der Nr. [12220] wird ab dem 12001. und jedem weiteren Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] mit 1 Punkt je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] bewertet.Bei Berufsausübungsgemeinschaften ist die fallzahlbezogene Abstaffelung der Grundpauschale nach der Nr. [12220] je beteiligten Vertragsarzt anzuwenden.Bei Berufsausübungsgemeinschaften zwischen den in den Nrn. [12220] und [12225] genannten Arztgruppen ist für die Höhe der Leistungsbewertung und Abstaffelung die Regelung nach der Nr. [12220] anzuwenden.
Abr. Bestimmungje kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en) des Kapitels 32
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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