| Punkte | 5 |
| Wert | 0,53 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
| Beschreibung | Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr. 12220 aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung, |
| Anmerkung | Die Grundpauschale nach der Nr. [12225] wird ab dem 12001. und jedem weiteren Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] mit 1 Punkt je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistungen des Kapitels [32] bewertet.Bei Berufsausübungsgemeinschaften ist die fallzahlbezogene Abstaffelung der Grundpauschale nach der Nr. [12225] je beteiligten Vertragsarzt anzuwenden.Bei Berufsausübungsgemeinschaften zwischen den in den Nrn. [12220] und [12225] genannten Arztgruppen ist für die Höhe der Leistungsbewertung und Abstaffelung die Regelung nach der Nr. [12220] anzuwenden. |
| Abr. Bestimmung | je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en) des Kapitels 32 |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |