Punkte | 67 |
Wert | 7,06 € |
Berichtspflicht | Ja |
Kalkulationszeit | 2 Minuten |
Prüfzeit | 2 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [13252] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |