EBM

/

13252

Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer

Punkte67
Wert7,06
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit2 Minuten
Prüfzeit2 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungAufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [13252] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
EBM Katalog Copyright © [object Object]