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13253

Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer

Punkte92
Wert9,69
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit10 Minuten
Prüfzeit10 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungComputergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [13253] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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