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13344

Zuschlag für die endokrinologisch-internistische Grundversorgung

Punkte41
Wert4,32
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13340 bis 13342] für die endokrinologisch-internistische Grundversorgung,
AnmerkungDer Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13344] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13340], [13341], [13342], [13346], [13347] und/oder [32001] berechnet werden.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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