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13347

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13340 bis 13342

Punkte3
Wert0,32
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13340 bis 13342,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [13347] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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