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13644

Zuschlag für die pneumologisch-internistische Grundversorgung

Punkte41
Wert4,32
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13640 bis 13642] für die pneumologisch-internistische Grundversorgung,
AnmerkungDer Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13644] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13640], [13641], [13642], [13646], [13647] und/oder [32001] berechnet werden.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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