Punkte | 41 |
Wert | 4,32 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13640 bis 13642] für die pneumologisch-internistische Grundversorgung, |
Anmerkung | Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13644] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13640], [13641], [13642], [13646], [13647] und/oder [32001] berechnet werden. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |