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13647

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13640 bis 13642

Punkte6
Wert0,63
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13640 bis 13642,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [13647] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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