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14214

Zuschlag für die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung

Punkte85
Wert8,95
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag für die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung [4.3.8] zu den Gebührenordnungspositionen [14210] und [14211],
AnmerkungDer Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [14214] kann gemäß Allgemeiner Bestimmung [4.3.8] ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang [3] und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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