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14217

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 14210 bis 14211

Punkte2
Wert0,21
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [14210] und [14211],
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [14217] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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