EBM

/

18220

Zuschlag für die orthopädische Grundversorgung

Punkte31
Wert3,26
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag für die orthopädische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung [4.3.8] zu den Gebührenordnungspositionen [18210] bis [18212],
AnmerkungDer Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [18220] kann gemäß Allgemeiner Bestimmung [4.3.8] ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang [3] und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
EBM Katalog Copyright © [object Object]