Punkte | 2 |
Wert | 0,21 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 18210 bis 18212, |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [18227] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |