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18227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 18210 bis 18212

Punkte2
Wert0,21
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 18210 bis 18212,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [18227] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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