| Punkte | 211 |
| Wert | 22,22 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Gezielter Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden somatischen genomischen Punktmutation, Deletion oder Duplikation in kodierenden oder regulatorischen Sequenzen, |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [19421] ist nur berechnungsfähig, sofern die Mutation Bestandteil der Zielsequenz ist. Die Gebührenordnungsposition ist nur einmal je Mutationsstelle berechnungsfähig.Der Höchstwert für die Untersuchung nach der Gebührenordnungsposition [19421] beträgt 3.165 Punkte im Behandlungsfall. |
| Abr. Bestimmung | je Zielsequenz |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |