| Punkte | 678 |
| Wert | 71,39 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation mit klinisch relevanten Eigenschaften in bis zu 20 Kilobasen kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer Sequenzen |
| Anmerkung | Ab der 21. Leistung im Krankheitsfall wird die Gebührenordnungsposition [19424] mit 339 Punkten je vollendete 250 kodierende Basen bewertet. Die Mindestanforderung an die Nachweisgrenze ist spätestens ab dem 1. April 2017 zu erfüllen.Der Leistungsinhalt ist durch den Umfang der für die Fragestellung auszuwertenden kodierenden Sequenzlänge bestimmt, nicht durch die Sequenzlänge der Rohdaten.Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungsposition [19424] beträgt 24.914 Punkte im Behandlungsfall. |
| Abr. Bestimmung | je vollendete 250 kodierende Basen |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
| Fakultativ | Sequenzierung nicht-kodierender genetischer Elemente, |