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23214

Grundpauschale Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Punkte286
Wert30,12
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit20 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungGrundpauschale für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [23214] ist nur von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen nach den §§ 5 Abs. 4 oder 6 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen erfüllen und über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung verfügen, berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
FakultativWeitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß [4.3.1] der Allgemeinen Bestimmungen,Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition [01600],Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition [01601],Beratung und Behandlung bis zu [1]0 Minuten Dauer,In Anhang 1 aufgeführte Leistungen,Intensive Beratung zu den therapeutischen, familiären, sozialen oder beruflichen bzw. schulischen Auswirkungen und deren Bewältigung,
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