Punkte | 46 |
Wert | 4,84 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition [23216], |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [23218] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |