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30810

Erstverordnung Soziotherapie

Punkte168
Wert17,69
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit2 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungErstverordnung Soziotherapie
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [30810] ist nur von Fachärzten für Nervenheilkunde, Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie, Fachärzten für Neurologie, Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [30810] ist nur nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungeinmal im Krankheitsfall
FakultativAnpassung des Betreuungsplanes nach verordneten Probestunden,
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