Punkte | 168 |
Wert | 17,69 € |
Berichtspflicht | Ja |
Kalkulationszeit | 2 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Erstverordnung Soziotherapie |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [30810] ist nur von Fachärzten für Nervenheilkunde, Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie, Fachärzten für Neurologie, Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [30810] ist nur nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | einmal im Krankheitsfall |
Fakultativ | Anpassung des Betreuungsplanes nach verordneten Probestunden, |