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30811

Folgeverordnung Soziotherapie

Punkte168
Wert17,69
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit2 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungÜberprüfung der Indikation zur Folgeverordnung Soziotherapie
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [30811] ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [30811] ist nur von Fachärzten für Nervenheilkunde, Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie, Fachärzten für Neurologie, Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [30811] ist nur nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungje Sitzung
FakultativFolgeverordnung von bis zu 30 weiteren Einheiten Soziotherapie,
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