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30900

Kardiorespiratorische Polygraphie

Punkte589
Wert62,02
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit36 Minuten
Prüfzeit45 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungKardiorespiratorische Polygraphie gemäß Stufe 3 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [30900] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativMaskendruckmessung(en) bei Einsatz eines CPAP-Gerätes während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase, Feststellung einer ausreichenden Gerätenutzung durch den Patienten,Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an den Arzt, der die weitere polysomnographische Diagnostik durchführt
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