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30901

Kardiorespiratorische Polysomnographie

Punkte3165
Wert333,27
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit64 Minuten
Prüfzeit80 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungKardiorespiratorische Polysomnographie gemäß Stufe 4 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [30901] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativWeitergabe der Untersuchungsergebnisse an den Arzt, der die Überdrucktherapie einleitet
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