Wert | 15,30 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Quantitative Bestimmung, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32025] bis [32027], |
Anmerkung | Die Gebührenordnungspositionen [32025 bis 32027] sind nur berechnungsfähig bei Erbringung in der Arztpraxis des Vertragsarztes, der die Untersuchung veranlasst hat. Diese Erbringung ist anzunehmen, wenn das Untersuchungsergebnis innerhalb einer Stunde nach Materialentnahme vorliegt. Die Gebührenordnungspositionen [32025 bis 32027] sind bei Erbringung in Laborgemeinschaften nicht berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | je Untersuchung |