Wert | 0,25 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Quantitative Bestimmung mit physikalischer oder chemischer Messung oder Zellzählung, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32035 bis 32039], |
Anmerkung | Werden in Akut- bzw. Notfällen Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen [32035 bis 32039] als Einzelbestimmungen im Eigenlabor erbracht, sind die Gebührenordnungspositionen [32035 bis 32039] einzeln berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | je Untersuchung |