EBM

/

32237

Gesamteiweiß Liquor / Harn

Wert6,30
BerichtspflichtNein
BeschreibungQuantitative chemische oder physikalische Bestimmung, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32230 bis 32236], [32240] und [32242 bis 32246] und [32248],
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [32246] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Äthanol im Serum, beta-Hydroxybuttersäure, Fettsäuren (frei im Serum, unverestert), Kohlenmonoxid-Hämoglobin und Zinkprotoporphyrin.
Abr. Bestimmungje Untersuchung
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
EBM Katalog Copyright © [object Object]