| Wert | 18,50 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Quantitative chemische oder physikalische Bestimmung, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32230 bis 32236], [32240] und [32242 bis 32246] und [32248], |
| Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [32246] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Äthanol im Serum, beta-Hydroxybuttersäure, Fettsäuren (frei im Serum, unverestert), Kohlenmonoxid-Hämoglobin und Zinkprotoporphyrin. |
| Abr. Bestimmung | je Untersuchung |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |