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32491

Doppelstrang-DNS Antikörper

Wert10,40
BerichtspflichtNein
BeschreibungQualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen körpereigene Antigene (Autoantikörper) mittels indirekter Immunfluoreszenz, Immunoassay oder Immunoblot, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32489 bis 32505],
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [32505] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Anti-Heparin/PF4 Autoantikörper. Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen [32489 bis 32505] beträgt 42,60 EURO.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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