Wert | 10,40 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen körpereigene Antigene (Autoantikörper) mittels indirekter Immunfluoreszenz, Immunoassay oder Immunoblot, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32489 bis 32505], |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [32505] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Anti-Heparin/PF4 Autoantikörper. Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen [32489 bis 32505] beträgt 42,60 EURO. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |