Wert | 5,50 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Nachweis von Virus-Antigenen aus einem Körpermaterial (Direktnachweis) mittels Immunfluoreszenz und/oder mittels Immunoassay mit photometrischer oder gleichwertiger Messung, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32780 bis 32791], |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [32791] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. |
Abr. Bestimmung | je Untersuchung |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |