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32784

Nachweis von CMV

Wert18,50
BerichtspflichtNein
BeschreibungNachweis von Virus-Antigenen aus einem Körpermaterial (Direktnachweis) mittels Immunfluoreszenz und/oder mittels Immunoassay mit photometrischer oder gleichwertiger Messung, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32780 bis 32791],
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [32791] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.
Abr. Bestimmungje Untersuchung
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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