Wert | 40,00 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Nukleinsäurenachweis von |
Anmerkung | Die Gebührenordnungspositionen [32830] und [32835] sind im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [32831] und [32836] sind nur in begründeten Einzelfällen neben kulturellen Untersuchungen und/oder Antigennachweisen zum Nachweis von CMV oder Neisseria gonorrhoeae berechnungsfähig.Neben der Gebührenordnungsposition [32842] sind kulturelle Untersuchungen und/oder Antigennachweise zum Nachweis von Mykoplasmen nicht berechnungsfähig. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |