| Wert | 16,50 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Nukleinsäurenachweis von |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungspositionen [32830] und [32835] sind im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [32831] und [32836] sind nur in begründeten Einzelfällen neben kulturellen Untersuchungen und/oder Antigennachweisen zum Nachweis von CMV oder Neisseria gonorrhoeae berechnungsfähig.Neben der Gebührenordnungsposition [32842] sind kulturelle Untersuchungen und/oder Antigennachweise zum Nachweis von Mykoplasmen nicht berechnungsfähig. |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |