• Diego ONE
  • Kodierungsbrowser
  • Login
  • DDRG
  • IICD
  • EEBM
  • GGOÄ
  • OOPS
  • II
    Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen
  • III
    Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen
  • IV
    Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen
  • V
    Kostenpauschalen
  • VII
    Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen
    • 50
      Anlagenspezifische Gebührenordnungspositionen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
    • 51
      Anlagenübergreifende Gebührenordnungspositionen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
      • 51.1
        Strukturpauschalen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
        • 51010
          Vorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall
        • 51011
          Pauschale für die Erfüllung der Anforderungen gem. § 10 Abs. 3 Buchstabe c) der ASV-Richtlinie - Qualitätskonferenzen
      • 51.3
        Psychotherapeutische Leistungen
      • 51.4
        Gebührenordnungspositionen für die Behandlung von onkologischen Erkrankungen

EBM

/

51010

Vorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall

Allgemein
Versionen
Punkte230
Wert24,22 €
BerichtspflichtNein
BeschreibungVorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [51010] ist im Laufe eines Kalendervierteljahres nur von einem festzulegenden, koordinierenden Arzt des ASV-Kernteams berechnungsfähig und setzt mindestens einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im ASV-Team voraus.
Abr. Bestimmungeinmal im Kalendervierteljahr je Patient
EBM Katalog Copyright © [object Object]