| Punkte | 230 |
| Wert | 24,22 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Vorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [51010] ist im Laufe eines Kalendervierteljahres nur von einem festzulegenden, koordinierenden Arzt des ASV-Kernteams berechnungsfähig und setzt mindestens einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im ASV-Team voraus. |
| Abr. Bestimmung | einmal im Kalendervierteljahr je Patient |