Punkte | 28 |
Wert | 2,95 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Beratung im Rahmen des Pulsoxymetrie-Screenings gemäß Abschnitt C Kapitel V der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [01702] kann bis zur U2, sofern noch kein Pulsoxymetrie-Screening im Untersuchungsheft für Kinder dokumentiert ist, berechnet werden.Die Gebührenordnungspositionen [01702] und [01703] sind nicht bei demselben Neugeborenen berechnungsfähig. |