Punkte | 50 |
Wert | 5,27 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Screening auf Mukoviszidose gemäß Abschnitt C Kapitel II der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [01709] kann bis zum vollendeten 28. Lebenstag, sofern noch kein Screening auf Mukoviszidose im Untersuchungsheft für Kinder dokumentiert ist, berechnet werden.Neben der Gebührenordnungsposition [01709] können Kostenpauschalen für die Versendung von Untersuchungsmaterial des Kapitels [40] berechnet werden. |
Fakultativ | Probenentnahme von nativem Venen- oder Fersenblut mit Probenaufbereitung im Rahmen des Screenings auf Mukoviszidose, ggf. in einer anderen Sitzung,Screeningdokumentation gemäß Anlage 4 der Kinder-Richtlinie,Versendung an das Screening-Labor |