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01709

Screening auf Mukoviszidose gemäß Kinder-Richtlinie

Punkte50
Wert5,27
BerichtspflichtNein
BeschreibungScreening auf Mukoviszidose gemäß Abschnitt C Kapitel II der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [01709] kann bis zum vollendeten 28. Lebenstag, sofern noch kein Screening auf Mukoviszidose im Untersuchungsheft für Kinder dokumentiert ist, berechnet werden.Neben der Gebührenordnungsposition [01709] können Kostenpauschalen für die Versendung von Untersuchungsmaterial des Kapitels [40] berechnet werden.
FakultativProbenentnahme von nativem Venen- oder Fersenblut mit Probenaufbereitung im Rahmen des Screenings auf Mukoviszidose, ggf. in einer anderen Sitzung,Screeningdokumentation gemäß Anlage 4 der Kinder-Richtlinie,Versendung an das Screening-Labor
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