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01703

Pulsoxymetrie-Screening gemäß Kinder-Richtlinie

Punkte157
Wert16,53
BerichtspflichtNein
BeschreibungPulsoxymetrie-Screening gemäß Abschnitt C Kapitel V der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [01703] kann bis zur U2, sofern noch kein Pulsoxymetrie-Screening im Untersuchungsheft für Kinder dokumentiert ist, berechnet werden.Die Gebührenordnungspositionen [01702] und [01703] sind nicht bei demselben Neugeborenen berechnungsfähig.
FakultativAufklärung und Beratung der Eltern (mindestens eines Personenberechtigten) des Neugeborenen zu Sinn, Zweck und Ziel des Pulsoxymetrie-Screenings,Aushändigung des Informationsblattes gemäß Anlage 6 der Kinder-Richtlinie (Elterninformation zum Pulsoxymetrie-Screening),Funktionelle Pulsoxymetrie am Fuß innerhalb von 2 Stunden nach einem kontrollbedürftigen Messergebnis der Erstmessung,Bei positivem Screeningergebnis Veranlassung der Abklärungsdiagnostik bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin möglichst mit der Schwerpunktbezeichnung Kinderkardiologie oder Neonatologie,Dokumentation der Kontrollmessung im Untersuchungsheft für Kinder
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