Punkte | 180 |
Wert | 18,95 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 11 Minuten |
Prüfzeit | 14 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau gemäß Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie |
Anmerkung | Die unter der Nr. 1 der Präambel zu Kapitel [3.1] genannten Vertragsärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs können die Gebührenordnungsposition [01730] berechnen, wenn sie nachweisen, dass sie diese Leistung bereits vor dem 31.Dezember 2002 abgerechnet haben oder über eine mindestens einjährige gynäkologische Weiterbildung verfügen.Die Gebührenordnungsposition [01730] umfasst die entsprechend der Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vom 19. Juli 2005 entstehenden Zusatzkosten durch die Abnahme des Bürstenabstrichs.Im Quartal der Berechnung der Gebührenordnungsposition [01730] und im Folgequartal ist die Gebührenordnungsposition [01735] nicht berechnungsfähig. |