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01730

Krebsfrüherkennungs- Untersuchung bei der Frau

Punkte180
Wert18,95
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit11 Minuten
Prüfzeit14 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungUntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau gemäß Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
AnmerkungDie unter der Nr. 1 der Präambel zu Kapitel [3.1] genannten Vertragsärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs können die Gebührenordnungsposition [01730] berechnen, wenn sie nachweisen, dass sie diese Leistung bereits vor dem 31.Dezember 2002 abgerechnet haben oder über eine mindestens einjährige gynäkologische Weiterbildung verfügen.Die Gebührenordnungsposition [01730] umfasst die entsprechend der Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vom 19. Juli 2005 entstehenden Zusatzkosten durch die Abnahme des Bürstenabstrichs.Im Quartal der Berechnung der Gebührenordnungsposition [01730] und im Folgequartal ist die Gebührenordnungsposition [01735] nicht berechnungsfähig.
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