Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [01738] setzt die Erstellung und Abgabe des vollständigen Quartalsberichtes unter Angabe des verwendeten Tests (Produktname, Reagenzcharge, Schwellenwert und Herstellererklärung), Gesamtzahl der untersuchten Proben, Gesamtzahl der positiven Proben, Gesamtzahl der nichtverwertbaren Proben und Ergebnisse der externen Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 39 Abs. 5 der KFE-RL voraus.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [01738] setzt die Anwendung eines Tests, für den die Erfüllung der Kriterien gemäß § 39 der KFE-RL in Verbindung mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 21.02.2017 nachgewiesen ist, voraus. |