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01735

Beratung gemäß § 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen

Punkte103
Wert10,85
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit7 Minuten
Prüfzeit9 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungBeratung gemäß § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte ("Chroniker-Richtlinie") zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [01735] kann gemäß Richtlinie nur von Ärzten berechnet werden, die berechtigt sind, die entsprechenden Untersuchungen durchzuführen.Die Gebührenordnungsposition [01735] kann gemäß Richtlinie nur einmalig im Zeitraum von 2 Jahren nach Erreichen der Anspruchsberechtigung berechnet werden.Bis zur Vereinbarung des Dokumentationsvordrucks für die Dokumentation gemäß § 4 der Chroniker-Richtlinie kann die Bescheinigung auf Muster 16 erfolgen.Im Quartal der Berechnung der Gebührenordnungsposition [01735] und im Folgequartal ist die Gebührenordnungsposition [01730] nicht berechnungsfähig.
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