Punkte | 103 |
Wert | 10,85 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 7 Minuten |
Prüfzeit | 9 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Beratung gemäß § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte ("Chroniker-Richtlinie") zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [01735] kann gemäß Richtlinie nur von Ärzten berechnet werden, die berechtigt sind, die entsprechenden Untersuchungen durchzuführen.Die Gebührenordnungsposition [01735] kann gemäß Richtlinie nur einmalig im Zeitraum von 2 Jahren nach Erreichen der Anspruchsberechtigung berechnet werden.Bis zur Vereinbarung des Dokumentationsvordrucks für die Dokumentation gemäß § 4 der Chroniker-Richtlinie kann die Bescheinigung auf Muster 16 erfolgen.Im Quartal der Berechnung der Gebührenordnungsposition [01735] und im Folgequartal ist die Gebührenordnungsposition [01730] nicht berechnungsfähig. |