Punkte | 41 |
Wert | 4,32 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13290 bis 13292] für die angiologisch-internistische Grundversorgung, |
Anmerkung | Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13294] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13290], [13291], [13292], [13296], [13297] und/oder [32001] berechnet werden. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |