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13294

Zuschlag für die angiologisch-internistische Grundversorgung

Punkte41
Wert4,32
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13290 bis 13292] für die angiologisch-internistische Grundversorgung,
AnmerkungDer Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13294] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13290], [13291], [13292], [13296], [13297] und/oder [32001] berechnet werden.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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