| Punkte | 614 |
| Wert | 64,65 € |
| Berichtspflicht | Ja |
| Kalkulationszeit | 36 Minuten |
| Prüfzeit | 39 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
| Beschreibung | Zusatzpauschale Angiologie |
| Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [13300] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Entgegen Nr. [4.3.2] der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition [13300] auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von verschlussplethysmographischen bzw. photoplethysmographischen, kapillarmikroskopischen sowie blutigen phlebodynamometrischen Untersuchungen oder der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition [33071] verfügt.Entgegen Nr. [2.1.3] der Allgemeinen Bestimmungen kann in schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und in Medizinischen Versorgungszentren die Gebührenordnungsposition [13300] neben der Gebührenordnungsposition [13550] berechnet werden. |
| Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
| Fakultativ | Sonographische Untersuchung(en) extrakranieller hirnversorgender Gefäße und der Periorbitalarterien mittels CW-Doppler-Verfahren an mindestens 12 Ableitungsstellen (Nr. [33060]),Sonographische Untersuchung(en) der extremitätenver- und/oder entsorgenden Gefäße mittels CW-Doppler-Verfahren an mindestens 3 Ableitungsstellen je Extremität (Nr. [33061]),Sonographische Untersuchung(en) der Venen einer Extremität mittels B-Mode-Verfahren von mindestens 8 Beschallungsstellen (Nr. [33076]),Kontrastmitteleinbringung(en),Verschlussplethysmographische Untersuchung(en) in Ruhe, mit reaktiver Hyperämie,Photoplethysmographie(n),Kapillarmikroskopische Untersuchung(en) mit Bilddokumentation, Funktionstest(en),Blutige Venendruckmessung(en) in Ruhe, mit Belastung und graphischer Registrierung, |