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13297

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13290 bis 13292

Punkte2
Wert0,21
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13290 bis 13292,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [13297] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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