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13394

Zuschlag für die gastroenterologisch-internistische Grundversorgung

Punkte41
Wert4,32
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13390 bis 13392] für die gastroenterologisch-internistische Grundversorgung,
AnmerkungDer Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13394] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13390], [13391], [13392], [13396], [13397] und/oder [32001] berechnet werden.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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