Punkte | 41 |
Wert | 4,32 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13390 bis 13392] für die gastroenterologisch-internistische Grundversorgung, |
Anmerkung | Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13394] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13390], [13391], [13392], [13396], [13397] und/oder [32001] berechnet werden. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |