EBM

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13396

Zuschlag zur GOP 13394

Punkte11
Wert1,16
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag zu der Gebührenordnungsposition [13394],
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [13396] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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