Punkte | 2 |
Wert | 0,21 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13390 bis 13392, |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [13397] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |