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13594

Zuschlag für die nephrologisch-internistische Grundversorgung

Punkte41
Wert4,32
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13590 bis 13592] für die nephrologisch-internistische Grundversorgung,
AnmerkungDer Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13594] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13590], [13591], [13592], [13596], [13597] und/oder [32001] berechnet werden.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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