Punkte | 41 |
Wert | 4,32 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13590 bis 13592] für die nephrologisch-internistische Grundversorgung, |
Anmerkung | Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13594] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13590], [13591], [13592], [13596], [13597] und/oder [32001] berechnet werden. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |