Punkte | 11 |
Wert | 1,16 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition [13594], |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [13596] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |