Punkte | 9 |
Wert | 0,95 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13590 bis 13592, |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [13597] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |